Vor allem im Sommer ist es sehr verlockend: Ab aufs Rad, ein Stück fahren und wenn einem dann doch die Puste ausgeht, schnell in die Stadtbahn oder den Bus. Das alles ist auch gar kein Problem, wenn man einige Regeln beachtet.
Fahrräder am Wochenende willkommen
Fahrräder sind bei der üstra am Wochenende und feiertags ganztägig und Wochentags ab 19 Uhr in allen Bussen und Bahnen willkommen. Ein Verbot gilt jedoch morgens von Betriebsbeginn bis 8.30 Uhr und zwischen 15 und 19 Uhr. Und auch wenn die Fahrzeuge am Endpunkt noch sehr leer und die Mitnahme scheinbar kein Problem ist, so ändert sich dieser Zustand ganz sicher in der Innenstadt. Denn gerade zur „Rush-Hour“ ist durch den Berufsverkehr einfach kein Platz für den Drahtesel.Aber auch in den „erlaubten“ Zeiten sollte bei der Mitnahme von Fahrrädern vor allem darauf geachtet werden, Rücksicht auf Mitreisende zu nehmen. Besonders wenn schon ein Kinderwagen oder ein Rollstuhl in der Bahn oder im Bus ist, kann es schnell eng werden. Generell können in den Stadtbahnen und Bussen bis zu drei Fahrräder mitgenommen werden. Sonderkonstruktionen, wie beispielsweise Tandems, sind von der Beförderung ausgeschlossen. Und für Schäden, die durch das Rad entstehen – etwa verschmutze Kleidung durch die Fahrradkette – haftet der Fahrradfahrer.
Im Silberpfeil und auch im TW 3000 gibt es Mehrzweckabteile, die für Rollstühle, Kinderwagen und eben Fahrräder gedacht sind. Diese sollten zum Schutz der Fahrgäste (und natürlich der Räder ;) ) auch genutzt werden. Stellen Sie daher Ihr Rad längs der Fahrrichtung ab und halten es am besten auch die ganze Fahrt über fest.
Eine Ausnahme ist tatsächlich das Klappfahrrad, denn es kann immer mitgenommen werden. Zusammengeklappt ist es nämlich ein Gepäckstück und kann daher in diesem Zustand auch in den „Sperrzeiten“ Bus und Bahn fahren.
Welche Regelungen bei den anderen Verkehrsunternehmen des GVH gelten, erfahren Sie hier.