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Die Öffi-„Maskerade“

Mittlerweile weiß wirklich jeder, dass man eine medizinische Maske (und seit einiger Zeit auch einen geimpft-/genesen-/getestet-Nachweis) braucht, um mit Bus und Bahn fahren zu dürfen. Der ein oder andere fragt sich jedoch: Warum ist das Fahrpersonal am Lenkrad und am Sollwertgeber eigentlich nicht bei dieser seit April 2020 laufenden Staffel von „The Masked Fahrgast“ dabei?

Wenn die Stadtbahn am Hochbahnsteig einfährt, sehe ich nur ein vollständiges Gesicht: das des Fahrers, alle anderen stecken zur Hälfte hinter OP- oder FFP2-Masken. Genauso, wenn ich in den Bus umsteige: Da kann ich nur das Lächeln der netten Fahrerin erkennen, denn hinter ihr beginnt die Öffi-Maskerade.

Dass die Gesichter des Fahrpersonals nicht hinter Masken verschwinden, hat seine Richtigkeit: Die Fahrkräfte sind an ihrem Arbeitsplatz von der allgemeinen Maskenpflicht im ÖPNV befreit. Räumliche Trennungen zu den Fahrgästen und zusätzlich ergriffene Sicherheitsmaßnahmen erlauben es den Fahrerinnen und Fahrern beim Steuern ihrer Wagen auf eine Mund-Nasen-Bedeckung verzichten zu können.

Schutzscheiben im Bus für Sicherheit und Vorneeinstieg

Eine der ersten Maßnahmen zu Beginn der Coronapandemie war, den Fahrkartenverkauf beim Buspersonal einzustellen und die vorderen Türen in den Bussen geschlossen zu halten. Zusätzlich wurde hinter der ersten Sitzreihe im Fahrgastraum eine Barriere zum Fahrerbereich geschaffen – zunächst mit Flatterband, anschließend mit Folientüren – um eine mögliche Ansteckung zwischen Fahrgästen und Fahrpersonal zu vermeiden. Durch diese deutliche Trennung und die vorübergehende Einstellung des Vorneeinstiegs, konnten die Busfahrerinnen und –fahrer ohne Maske arbeiten. An den Fahrerarbeitsplätzen der Busse sind regulär Klimaanlagen verbaut, was einen ständigen Luftaustausch im abgetrennten Fahrerbereich gewährleistet.

Mittlerweile kann vorne wieder eingestiegen und auch ein Fahrschein gelöst werden.  Die Kolleginnen und Kollegen hinterm Steuer tragen jedoch weiterhin keine Mund-Nasen-Bedeckung. Grund dafür sind Schutzscheiben, die an den Fahrerarbeitsplätzen installiert wurden und so den nötigen Schutz zwischen „Fahrerkabine“ und einsteigenden Fahrgästen schaffen.

Abgetrennte Fahrerkabine in der Stadtbahn

In der Stadtbahn ist der Fahrerarbeitsplatz räumlich noch stärker vom Fahrgastraum getrennt als in unseren Bussen: Der TW 2000 – unser Silberpfeil  –  und der neuste Stadtbahntyp – der  TW 3000 –  verfügen sogar über eine vollständig geschlossene Fahrerkabine, die durch ein eigenes Lüftungssystem mit Frischluft versorgt wird. Da sich die Kolleginnen und Kollegen damit in einem eigenständigen Raum aufhalten, müssen sie dort keine Maske tragen.

Im TW 6000 mussten andere Maßnahmen her: Die Kabinen der ältesten Stadtbahngeneration sind noch darauf ausgelegt, dass vorne Fahrkarten gekauft werden konnten. Darum ist der Fahrerarbeitsplatz hier nicht vollständig geschlossen. Damit die Fahrerinnen und Fahrer dennoch ohne Maske am Sollwertgeber des TW 6000 arbeiten können, wurde bereits zu Beginn der Pandemie ein Schutzbereich hinter den Kabinen eingerichtet. Mit Zäunen hinter den ersten Sitzplätzen ist seitdem der Fahrgastbereich deutlicher von der Fahrerkabine getrennt. Da die erste Wagentür in diesem Schutzbereich liegt, wird sie nicht mehr geöffnet.

Zu zweit am Arbeitsplatz = Maske auf

Sobald zwei Personen bei der Arbeit nicht den nötigen Abstand einhalten können, haben beide eine Maske zu tragen – das gilt selbstverständlich auch am Fahrerarbeitsplatz in Bus und Bahn. Zum Beispiel bei Ausbildungsfahrten: Fährt eine Lehrfahrerin oder ein Lehrfahrer vorne zusätzlich mit, dann tragen sowohl die Ausbildenden als auch die Fahranwärterinnen und -anwärter eine entsprechende Maske zum Schutz vor Ansteckung – so wie in den Autofahrschulen auch.

Ebenso gilt die generelle Maskenpflicht, sobald der Fahrerarbeitsplatz verlassen wird: Wenn die Fahrerinnen und Fahrer zur Behebung einer kleinen Störung den Fahrgastraum betreten oder an der Haltestelle vom Kollegen abgelöst werden, setzen sie selbstverständlich ihre Mund-Nasen-Bedeckung auf.

Vorsicht ist nicht verboten

Vielleicht habt ihr trotzdem schon mal eine Busfahrerin oder einen Stadtbahnfahrer mit Maske alleine am Lenkrad bzw. am Sollwertgeber gesehen? Das kann sein. Denn grundsätzlich ist es dem Fahrdienst erlaubt, Masken am Fahrerarbeitsplatz zu tragen – letztendlich darf diese natürlich nicht zu einer Sichtbehinderung führen. Die Fahrerinnen und Fahrer können also aus eigenem Antrieb und zusätzlichem Selbstschutz eine Mund-Nasen-Bedeckung im Fahrerstand tragen, müssen es aber nicht.

Das sind die Maßnahmen und Regeln für unseren Fahrdienst, mit denen wir alle gültigen Corona-Arbeitsschutzvorschriften einhalten. Wer noch Fragen rund um die „Teilnahmebedingungen von The Masked Fahrgast“ (auch bekannt als aktuell geltende Regelungen in Bus und Bahn) hat, findet alle Antworten hier: Corona-FAQ.

2 Kommentare Schreibe einen Kommentar

  1. Moin und Hallo!
    Danke für die Fahrtenbuch-Blog-Beiträge. Zu dem letzten Beitrag habe ich folgende Frage: Was bedeutet das Wort „Sollwertgeber“?
    Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung!
    Ich wünsche allen Leserinnen und Lesern und allen ÜSTRANERINNEN und ÜSTRANERN einen guten Rest des Jahres und ein gutes Jahr 2022!
    Stefan Fastenau

    • Hallo Stefan, danke für die Grüße :)
      Der Sollwertgeber ist der Hebel, mit dem der Fahrer/die Fahrerin die Stadtbahn beschleunigt. Wenn vorne also „Gas bzw. eher Strom gegeben“ wird, legt das Fahrpersonal „den Sollwertgeber auf den Tisch“.
      Viele Grüße
      Mandy

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